Weihnachtsfeiern


Einst machten sich die drei Weisen aus dem Morgenland auf den Weg, um den neugeborenen König der Juden zu finden. Dabei folgten sie dem Stern von Bethlehem, der ihnen den Weg wies.
Ob wahr oder nicht, ein Stern, der die Richtung weist, könnte manchmal nicht schaden. So auch bei der Planung einer Weihnachtsfeier, bei der man schnell vor Abzweigungen steht. Als Ihr Weihnachtsstern schweben wir über Ihrer Planung und begleiten Sie zur perfekten Weihnachtsfeier. Wir präsentieren Ihnen die Feier passend zu Ihren Wünschen und Möglichkeiten, sodass keine Überraschungen auf Sie warten. Einzig beim Wichteln können und wollen wir dies nicht verhindern…


Die Weihnachtszeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Die ersten Weihnachtmarkt-Buden werden aufgebaut, es herrscht eine gemütliche Atmosphäre, Glühwein wärmt die Hände, Lebkuchen füllt die Supermarktregale und ein Duft von köstlichen Leckereien liegt in der Luft. Dies und vieles mehr macht die Winterzeit aus. Doch wie jedes Jahr steht Weihnachten plötzlich vor der Türe und Sie stehen vor der Frage, wie Sie das Jahr unternehmerisch abschließen können. Einen Blick zurück werfen, einen Blick nach vorne wagen – das vergangene Jahr Revue passieren lassen und einen Ausblick geben auf das, was kommt. Vielleicht nutzen Sie auch die Gelegenheit Feedback einzuholen und Raum zu schaffen für einen lockeren Austausch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden. Den passenden Rahmen hierfür bietet eine Weihnachtsfeier, mit der das Wir-Gefühl in einer feierlichen Atmosphäre gestärkt werden kann, ganz individuell auf Sie abgestimmt. Denn der jährliche Restaurantbesuch ist zwar der Klassiker unter den Weihnachtsfeiern, allerdings hat er eben auch schon unzählige Male stattgefunden. Es ist Zeit, Ihren Mitarbeitenden etwas mehr zu bieten!

Planen Sie deshalb eine Weihnachtsfeier der etwas anderen Art. Denn wenn Sie Ihr Team immer wieder aufs Neue motivieren wollen, sollten Sie Abwechslung bieten. Wechseln Sie die Location von Jahr zu Jahr, ändern Sie das Rahmenprogramm oder stellen Sie Ihre Feier unter ein neues Motto. Stellen Sie sich dabei vor, Sie bräuchten nur noch die Einladungen an Ihre Mitarbeitenden zu verschicken – die Einladung zu einer Weihnachtsfeier, die diese so schnell nicht wieder vergessen werden. Denn geteilte Erlebnisse bleiben lange im Gedächtnis. Dabei können Sie Ihre alltäglich anfallenden Aufgaben angehen, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, welche Tischdekoration am geeignetsten ist oder mit welchen kleinen Aufmerksamkeiten Sie Ihren Mitarbeitenden danken können. Am Tage der Weihnachtsfeier können Sie von Tisch zu Tisch gehen und sich Zeit nehmen für persönliche Gespräche. Lehnen Sie sich entspannt zurück, immer mit der Sicherheit, dass keine ungeplanten Überraschungen auf Sie warten. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren...Ihre Mitarbeitenden, denen Sie Ihre Wertschätzung ausdrücken möchte.

Glocken klingen, Gläser klirren - Ihre Weihnachtsfeier kann beginnen!

Wir schenken Ihnen und Ihren Gästen einen Aperitif bei Ihrer nächste Weihnachtsfeier. 

Hüttenabend


Ein gemütlicher Hüttenabend ist die ideale Weihnachtsfeier in legerem Ambiente. Dabei kommt es auf die Details an, die die Atmosphäre ausmachen und Gemütlichkeit erzeugen. Genießen Sie köstliches Essen und lassen Sie sich von Livemusik in eine andere Welt entführen. 
Runden Sie den Abend durch ein Highlight am Ende ab: Im warmen Licht der Fackeln gehen Sie gemeinsam durch die verschneite Winterlandschaft, während der Schnee unter Ihnen knirscht und die Sterne über Ihnen funkeln.

Hollywood-Themenabend

Stellen Sie Ihre Weihnachtsfeier doch einemal unter ein glamouröses Motto - "and the Oscar goes to...". Im Stile der weltbekannten Preisverleihung beginnt Ihre Feier auf einem roten Teppich. In der Location folgt dann auf ein hochwertiges 4-Gänge-Menü eine imposante Dinnershow, die Sie begeistern und verzaubern wird. Bei der standesgemäßen Aftershow Party wird gemeinsam gefeiert und die Sieger bejubelt. Diese können Sie außerdem durch individuell gravierte Trophäen ehren. 

Casino Night


Tauchen Sie ein in die Welt des Glücksspiels à la Las Vegas. Begleitet und angeleitet von professionellen Croupiers, lernen Sie die vielfältigen Spielmöglichkeiten kennen, die für jede:n etwas bereithalten. Sie und Ihre Mitarbeiter:innen finden sich dabei in einer weihnachtlich geschmückten und durch unzählige Lichter glitzernden Casinolandschaft wieder. 

Wintergrillen


Grillen ist nicht nur etwas für den Sommer! Denn geschützt und gewärmt von Decken und Wärmelampen, gepaart mit einem knisternden Lagerfeuer, genießen Sie die köstlichen Steaks, Bratwürste, Grillgemüse oder Grillkäse. Vorher, zwischendrin und zum Abschluss wärmen Sie sich außerdem am duftenden Glühwein oder Punsch, während Sie die klare Winternacht genießen. 

Weihnachtsmarkt-Ralley


Weihnachtsmärkte versprühen ihren ganz eigenen Charme durch warme Lichter, zauberhafte Düfte und geschäftiges Gewusel. Verbinden Sie diesen Weihnachtsmarktzauber doch einmal mit einem kurzweiligen Rate-Spiel. In kleinen Teams geht es kreuz und quer über den Weihnachtsmarkt, um mit Kreativität, Geschick und Teamgeist kleine Rätsel zu lösen. 

Häufig auftretende Fragen

Wo kann meine Weihnachtsfeier stattfinden?

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Ihre Weihnachtsfeier kann sowohl auf Ihrem Firmengelände stattfinden als auch in einer passenden Location. Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl behilflich. 

Ab wie vielen Teilnehmenden kann ich eine Weihnachtsfeier buchen?

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Die meisten Weihnachtsfeiern können Sie ab 10 Personen buchen. In Einzelfällen ist auch die Durchführung in einer kleineren Gruppe möglich. 

Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. 

Welche Vorbereitungen muss ich selbst treffen?

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Sie müssen keine Vorbereitungen für Ihre Weihnachtsfeier treffen, denn wir sind rundherum für Sie da und nehmen Ihnen alle wichtigen Planungsschritte ab. Sie müssen uns lediglich Ihre Wünsche nennen, wir setzen diese dann für Sie um. 

Mit welchen Kosten für meine Weihnachtsfeier muss ich rechnen?

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Die Kosten für Ihre Weihnachtsfeier richten sich nach den teilnehmenden Gästen. In der Regel gilt, je größer die Gruppe ist, desto kleiner sind die Kosten pro Person. Wir richten uns aber nach dem von Ihnen vorgegebenen Budget und halten dieses stets ein. Auch mit einem kleinen Budget lassen sich große Momente und Erinnerungen schaffen. 

Fallen für mich Kosten für die Angebotserstellung an? 

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Nein. Unsere Angebote sind bis zur Buchung unverbindlich und kostenfrei. 

Wie läuft die Planung der Weihnachtsfeier ab?

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Zu Beginn steht eine ausführliche Bedarfsanalyse, sodass wir Sie und Ihre Wünsche und Vorstellungen kennenlernen. Im zweiten Schritt erstellen wir Ihnen dann ein individuelles und perfekt auf Sie abgestimmtes Angebot. Sollte dieses noch nicht zu 100 % Ihren Vorstellungen entsprechen, passen wie das Angebot selbstverständlich nochmals an. Sobald alle Details abgestimmt sind, erstellen wir eine Auftragsbestätigung zur verbindlichen Buchung. Erst zu diesem Zeitpunkt fallen Kosten an. Im Normalfall ist dies eine kleine Anzahlung auf die gebuchten Leistungen. Im Anschluss werden wir alle Details zu Ihrer Weihnachtsfeier mit Ihnen klären. Ihr Ansprechpartner begleitet Sie von der Buchung bis zur Durchführung vor Ort und ist somit stets an Ihrer Seite. 

Nach erfolgreicher Durchführung erstellen wir eine Gesamtrechnung für Sie und übernehmen die Abrechnung mit den einzelnen Leistungsträgern. 

Wie werden Weihnachtsfeiern steuerlich betrachtet?

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Eine Weihnachtsfeier wird vom Finanzamt wie ein Betriebsfest, von denen Sie jährlich zwei abhalten dürfen, behandelt. Die Kosten pro Feier dürfen allerdings € 110,00 pro anwesenden Mitarbeitenden nicht überschreiten, wobei diesen die Teilnahme freigestellt sein muss. Bei erfolgreicher Erfüllung dieser Punkte, können die Kosten als Betriebsausgabe betrachtet werden, sie sind also steuerlich absetzbar und die entsprechenden Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug. 
 
 Was allerdings geschieht, wenn sie Kosten die € 110,00 pro feiernden Mitarbeitenden übersteigen? 
 
 In diesem Fall wird eine pauschale Lohnsteuerabgabe fällig, denn in diesem Fall wird die Feier als Geldwerter Vorteil angesehen. Der Gesamtbetrag wird aufgeteilt in € 110,00 plus den Betrag, der darüber hinaus geht. € 110,00 werden als Betriebsausgabe gebucht und sind lohnsteuerfrei, während der darüberhinausgehende Betrag lohnsteuerpflichtig ist.
 
 Der Freibetrag liegt bei € 110,00 pro feiernden Mitarbeitenden und umfasst alle Kosten, die pro Person verursacht werden. Es sind also auch Locationmiete, Bustransfers, etc. enthalten. Für den Fall, beispielsweise einer kurzfristigen Erkrankungswelle, sollte deshalb vorsichtig geplant werden. Denn nehmen weniger Mitarbeitende an der Feier teil, sind Pauschalbeträge wie für die Raummiete auf weniger Teilnehmende umzulegen und somit erhöhen sich die Kosten pro Person. Sollten noch Familienangehörige und Partner:innen an der Feier teilnehmen, werden diese Kosten dem jeweiligen Mitarbeitenden zugerechnet. 
 
 Beispiel:
 Für Ihre Weihnachtsfeier mieten Sie eine Abendlocation. Die Raummiete beträgt € 2.000,--; für Speisen und Getränke fallen € 3.000,-- an; für ein Showprogramm weitere € 1.000,--. Sie laden 90 Gäste ein, von denen 10 Mitarbeitende eine Begleitung mitbringen. 
 
 So beurteilt das Finanzamt Ihre Weihnachtsfeier: 
 Die Gesamtkosten betragen € 6.000,--, das bedeutet Kosten pro Kopf von € 60,-- (€ 6.000,-- / 100). Die Kosten für die Begleitpersonen werden dem Arbeitnehmenden zugerechnet. Das bedeutet, dass die Kosten pro Kopf für die 10 Arbeitnehmenden mit Begleitung bei € 120,-- liegen. Das führt dazu, dass € 10,-- versteuert werden müssen. 

Wie werden Weihnachtsfeiern steuerlich betrachtet?

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Eine Weihnachtsfeier wird vom Finanzamt wie ein Betriebsfest, von denen Sie jährlich zwei abhalten dürfen, behandelt. Die Kosten pro Feier dürfen allerdings € 110,00 pro anwesenden Mitarbeitenden nicht überschreiten, wobei diesen die Teilnahme freigestellt sein muss. Bei erfolgreicher Erfüllung dieser Punkte, können die Kosten als Betriebsausgabe betrachtet werden, sie sind also steuerlich absetzbar und die entsprechenden Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug. 
 
 Was allerdings geschieht, wenn sie Kosten die € 110,00 pro feiernden Mitarbeitenden übersteigen? 
 
 In diesem Fall wird eine pauschale Lohnsteuerabgabe fällig, denn in diesem Fall wird die Feier als Geldwerter Vorteil angesehen. Der Gesamtbetrag wird aufgeteilt in € 110,00 plus den Betrag, der darüber hinaus geht. € 110,00 werden als Betriebsausgabe gebucht und sind lohnsteuerfrei, während der darüberhinausgehende Betrag lohnsteuerpflichtig ist.
 
 Der Freibetrag liegt bei € 110,00 pro feiernden Mitarbeitenden und umfasst alle Kosten, die pro Person verursacht werden. Es sind also auch Locationmiete, Bustransfers, etc. enthalten. Für den Fall, beispielsweise einer kurzfristigen Erkrankungswelle, sollte deshalb vorsichtig geplant werden. Denn nehmen weniger Mitarbeitende an der Feier teil, sind Pauschalbeträge wie für die Raummiete auf weniger Teilnehmende umzulegen und somit erhöhen sich die Kosten pro Person. Sollten noch Familienangehörige und Partner:innen an der Feier teilnehmen, werden diese Kosten dem jeweiligen Mitarbeitenden zugerechnet. 
 
 Beispiel:
 Für Ihre Weihnachtsfeier mieten Sie eine Abendlocation. Die Raummiete beträgt € 2.000,--; für Speisen und Getränke fallen € 3.000,-- an; für ein Showprogramm weitere € 1.000,--. Sie laden 90 Gäste ein, von denen 10 Mitarbeitende eine Begleitung mitbringen. 
 
 So beurteilt das Finanzamt Ihre Weihnachtsfeier: 
 Die Gesamtkosten betragen € 6.000,--, das bedeutet Kosten pro Kopf von € 60,-- (€ 6.000,-- / 100). Die Kosten für die Begleitpersonen werden dem Arbeitnehmenden zugerechnet. Das bedeutet, dass die Kosten pro Kopf für die 10 Arbeitnehmenden mit Begleitung bei € 120,-- liegen. Das führt dazu, dass € 10,-- versteuert werden müssen.